Die meisten Marketingangebote, die in einer Kanzlei oder einem Notariat landen, sind für dieses Feld schlicht nicht zulässig. Wer das nicht weiß, verkauft Anzeigen an jemanden, der keine schalten darf.
Was das Berufsrecht vorgibt
Für Notare gilt § 29 BNotO: Jedes gewerbliche Verhalten ist zu unterlassen, insbesondere eine Werbung, die dem öffentlichen Amt widerspricht. Bezahlte Suchanzeigen fallen in der Praxis darunter. Das ist keine Auslegungsfrage am Rand, sondern der Kern der Norm — das Amt soll nicht um Aufträge werben.
Für Rechtsanwälte ist der Maßstab weiter. § 43b BRAO erlaubt Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist. Anzeigen sind damit möglich. Superlative, Erfolgsversprechen und alles, was den konkreten Fall anspricht, sind es nicht.
Bei Anwaltsnotaren gilt der strengere der beiden Maßstäbe. Der BGH hat die Grenze mehrfach gezogen — 2018 zur Bezeichnung „Notariat“ statt „Notar“, 2022 zur Doppelbezeichnung „Notar & Mediator“. Wer hier unsauber arbeitet, riskiert kein schlechtes Ergebnis, sondern ein berufsrechtliches Verfahren.
Was daraus folgt
Nicht Anpreisung, sondern Auffindbarkeit. Wer eine Immobilie überschreibt, ein Testament beurkunden lässt oder eine GmbH gründet, sucht vorher nach der Sache — nicht nach einem Namen. Die Frage lautet „Was kostet eine Grundstücksübertragung“ oder „Welche Unterlagen brauche ich für die Beurkundung“, und gefunden wird, wer sie am klarsten beantwortet.
Das ist berufsrechtlich unbedenklich, weil es genau das ist, was beide Normen ausdrücklich zulassen: sachliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit. Und es ist praktisch überlegen, weil jemand, der die Antwort schon gelesen hat, besser vorbereitet ins Erstgespräch kommt.
Woran wir dabei arbeiten
- Das Google-Unternehmensprofil. Für die örtliche Suche bewegt es mehr als die meisten vermuten, kostet nichts und ist ausdrücklich zulässig. Bei vielen Kanzleien ist es unvollständig oder gar nicht beansprucht.
- Antworten auf wiederkehrende Fragen. Jede Frage, die im Erstgespräch dreimal im Monat kommt, ist eine Seite wert. Nicht als Ratgeberflut, sondern als das, was ohnehin erklärt werden muss.
- Eine Website, die Anfragen entgegennimmt. Erreichbarkeit, Zuständigkeit, Ablauf, Unterlagen, Kosten. Viele Kanzleiseiten beantworten keine davon.
- Messung. Auch ohne Anzeigen lässt sich feststellen, über welche Fragen Mandanten kommen. Das ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Wann wir abraten
- Wenn Anzeigen gewünscht sind, obwohl ein Notaramt geführt wird. Wir bauen nichts, das ein berufsrechtliches Verfahren nach sich ziehen kann.
- Wenn die Erwartung schnelle Ergebnisse sind. Organische Sichtbarkeit braucht Monate. Wer in vier Wochen Anfragen braucht, ist bei uns in diesem Feld falsch.
- Wenn niemand in der Kanzlei fachlich gegenlesen kann. Rechtsinhalte ohne fachliche Prüfung sind ein Risiko, das wir nicht eingehen.